Taxigutscheine

Anspruchsberechtigung:
Personen aus Feldbach, die eine Mindestsicherung oder eine Mindestpension ohne Pflegegeld beziehen und eine ärztliche Bestätigung ihrer Mobilitätseinschränkung beibringen

Höhe:

für die Dauer einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung mit 15 Taxigutscheinen zu je € 2,20 pro Quartal
bei einer nachgewiesenen dauernden Mobilitätseinschränkung mit 25 Taxigutscheinen zu je € 2,20 pro Quartal

Kontakt: Jakob Pilzek, Telefon: 03152 2202301, E-Mail: j.pilzek@feldbach.gv.at

Antragsformulare liegen auch in den Servicestellen auf.