Taxigutscheine

Anspruchsberechtigung:

Personen aus Feldbach, die eine Mindestsicherung oder eine Mindestpension ohne Pflegegeld beziehen und eine ärztliche Bestätigung ihrer Mobilitätseinschränkung beibringen.

Höhe:

  • für die Dauer einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung mit 15 Taxigutscheinen zu je € 2,20 pro Quartal
  • bei einer nachgewiesenen dauernden Mobilitätseinschränkung mit 25 Taxigutscheinen zu je € 2,20 pro Quartal

Kontakt:

Annemarie Luttenberger, Tel.: 03152/2202-300, E-Mail: luttenberger@feldbach.gv.at