Pflegeratgeber

Pflegekarenz/Pflegeteilzeit

  • Anspruch darauf hat ein Angehöriger pro pflegebedürftiger Person
  • Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit beim Arbeitgeber beantragen
  • es besteht in dieser Zeit Kündigungsschutz
  • Dauer: maximal 2×3 Monate
  • Pflegeteilzeit: Arbeitszeit darf nicht weniger als 10h/Woche betragen

 

Familienhospizkarenz

  • Freistellung von der Arbeit oder Reduzierung der Arbeitszeit um einen sterbenden Angehörigen zu begleiten
  • Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
  • bei Sterbebegleitung eines nahen Angehörigen (maximal 3 Monate – Verlängerung
    bis zu 6 Monaten möglich)
  • bei Begleitung von schwer erkrankten Kindern (maximal 5 Monate – Verlängerung auf 9 Monate möglich)
  • Pflegekarenzgeld kann beantragt werden
    • zusätzliche Förderung aus dem Familienhospizkarenz-Härteausgleich ist möglich

 

Urlaubsersatzpflege

  • ab Pflegestufe 3
  • nach mindestens einem Jahr Pflege
  • Förderung von Ersatzpflege aufgrund von Urlaub, Krankheit oder Auszeit

 

Pflegegeld

  • um finanzielle Belastung auszugleichen
  • Stufe 1-7
  • pauschal 12 Mal im Jahr
  • Ablauf: Antrag stellen bei der zuständigen Pensionsversicherung – Erstbegutachtung durch einen Arzt – Einstufung durch die Versicherung

Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei Ihrer Pensionsversicherung.

 

Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Es gibt die Möglichkeit sich als pflegender Angehöriger krankenversichern zu lassen. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Österreichischen Gesundheitskasse. (Tel.: 05 0766-153000)

 

Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

  • Eltern und Großeltern eines behinderten Kindes können sich kostenfrei pensionsversichern
  • Selbstversicherung oder Weiterversicherung bei der Pflege von Personen mit mindestens Pflegestufe 3 ist möglich

 

Zusätzliche finanzielle Möglichkeiten für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

  • Rezeptgebührenbefreiung
  • GIS-Gebührenbefreiung
  • Zuschuss für Pflegehilfsmittel und Wohnraumadaptierung
  • Möglichkeit zur Förderung der 24h Pflege ab Pflegestufe 3

 

Zusätzliche relevante Anlaufstellen in der Stadtgemeinde Feldbach

  • Pflegedrehscheibe Südoststeiermark
    Kontakt: Tel.: 0316 / 877-7381
  • Hilfswerk Südoststeiermark
    » Mobile Dienste, Tel.: 03152 / 39697
    » Sozialpsychiatrische Hilfe im Alter, Tel.: 0664 / 807854903
  • Rotes Kreuz Feldbach
    » Mobile Dienste, Tel.: 0676 / 875440058
    » Tageszentrum, Tel.: 0676 / 875440031
  • Volkshilfe Südoststeiermark
    » Mobile Dienste, Tel.: 03152 / 5093
  • Lebenshilfe Feldbach
    » Case-Management, Tel.: 0664 / 60701400
  • Sonstige Unterstützung für zu Hause
    » Essen auf Rädern
    » Betreutes Wohnen
    » Freiberufliche diplomierte Pflegekräfte
    » Hausärztinnen und Hausärzte
    » Nachbarn, Freunde und Verwandte

 

Pflegeratgeber zum Downloaden:

Hier können Sie den Pflegeratgeber downloaden >>

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