Das Steiermärkische Raumordnungsgesetz 1974 verlangt von jeder steirischen Gemeinde für ihr Gebiet die Erstellung eines Örtlichen Entwicklungskonzeptes und eines Flächenwidmungsplanes. Beides sind Verordnungen des Gemeinderates. Das Örtliche Entwicklungskonzept beinhaltet die langfristigen Entwicklungsziele der Gemeinde, welche dort aufeinander abgestimmt festzulegen sind, ebenso die dazu erforderlichen Maßnahmen, ihre Reihung und Finanzierung. Der Flächenwidmungsplan gliedert das Gemeindegebiet in Bauland, Freiland und Verkehrsflächen. In den verschiedenen Kategorien des Baulandes (z.B. Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet, Kern-, Büro- und Geschäftsgebiet) und in den übrigen Gebieten dürfen nur Vorhaben errichtet werden, die dem jeweiligen Gebietstypus entsprechen.
Generelle Änderungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes und des Flächenwidmungsplanes durch die Stadtgemeinde Feldbach erfolgen im Rahmen von Revisionen in mehrjährigen Abständen. Zwischenzeitige außerordentliche Änderungen können bei Interesse durchgeführt werden. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Antragsteller zu tragen, werden allerdings zu 50 % von der Stadtgemeinde gefördert. Im Einzelfall kann auch die Erstellung eines Bebauungsplanes erforderlich sein, wobei diese zur Gänze vom Interessenten zu finanzieren ist.
Für die Neuausweisung von Bauland sind sogenannte Baulandmobilisierungsmaßnahmen verpflichtend.
Hier finden Sie den Flächenwidmungsplan Nord – 01.06.2019 >>
Hier finden Sie den Flächenwidmungsplan Mitte – 01.06.2019 >>
Hier finden Sie den Flächenwidmungsplan Süd – 01.06.2019 >>
Flächenwidmungsplan, Wortlaut und Erläuterung – 01.06.2019 >>
Örtliches Entwicklungskonzept – 01.06.2019 >>
Information und Beratung: Abteilung Baurecht und Raumordnung, Ing. Jessica Liebmann, Tel.: 03152/2202-216, E-Mail: liebmann@feldbach.gv.at