Offene Stellen:
Die Stadtgemeinde Feldbach schreibt die Stelle eines Mitarbeiters (m/w/d) im Städtischen Bauhof als Dienstposten der Verwendungsgruppe VB 11/3 öffentlich aus.
Anforderungen: abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung), Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der Stadtgemeinde Feldbach, Ortsverbundenheit, Engagement und Verantwortungsbewusstsein, Team- und Organisationsfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit, gepflegtes Auftreten, abgeschlossene Berufsausbildung als Maurerin. Erforderliche Führerscheinklassen B und F, Klasse C von Vorteil. Ortskenntnisse im Gemeindegebiet für den Einsatz im Winterdienst (Schneeräumung) erforderlich.
Aufgabenbereiche: Erhaltung, Sanierung und Ausbesserungsarbeiten von gemeindeeigenen Immobilien, Instandhaltung von Außenanlagen, im Anlassfall oder nach gesonderter Zuteilung sind sämtliche an der Dienststelle anfallenden Arbeiten zu erledigen, insbesondere Bereitschafts- und Winterdienst
Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
Entlohnung: Einstufung nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Grundgehalt im Schema VB 11/3, mindestens € 2.401,40 brutto (höhere Entlohnung je nach anrechenbaren Zeiten und allfälligen Zulagen)
Dienstantritt: ab sofort
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz mit allfälliger späterer Übernahme als Vertragsbedienstete/Vertragsbediensteter.
Bewerbungen sind bis spätestens 27.03.2026 schriftlich oder per E-Mail an die Stadtgemeinde Feldbach, Rathausplatz 1, 8330 Feldbach (stadtgemeinde@feldbach.gv.at), zu richten.
Kundmachungen zu nachstehenden Bauverhandlungen:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Hirschmugl Ges.m.b.H & Co KG
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Hofer/Matzhold
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Rathkolb/Urbanitsch
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Shell Austria Gesellschaft m.b.H.
Kundmachungen – Raumordnung:
Kundmachungen:
Kundmachung – Sitzungsplan gemäß § 51 Abs. 2 der Stmk. GO
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Wassergebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Kanalgebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Müllgebühren
Kundmachungen – BH Südoststeiermark:
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag: 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00-17.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Tel.: 03152/2202-202, -203 oder -205
