Offene Stellen:
Die Stadtgemeinde Feldbach schreibt die Stelle eines Musikschullehrers (m/w/d) an der Musikschule Feldbach öffentlich aus.
- Unterrichtsfächer: Schlagzeug / Ensemble
- Beschäftigungsausmaß: 8 Wochenstunden
- Dienstantritt: 14.09.2026
Tätigkeitsbereich gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Bereitschaft für elementare Musikpädagogik, zur Mitwirkung im eigenen Schulorchester sowie zum Dienst an dislozierten Unterrichtsorten erforderlich.
Anforderungen: abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F., mehrjährige einschlägige Berufserfahrung von Vorteil, einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung), Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der Stadtgemeinde Feldbach, Engagement und Verantwortungsbewusstsein, Team- und Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung.
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für das Schuljahr 2026/27 mit allfälliger späterer unbefristeter Übernahme. Rechtliche Grundlage der Einstellung bildet das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG). Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519 ,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% (26 Wochenstunden).
Bewerbungen sind einschließlich der bezughabenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.) bis spätestens 31.05.2026 schriftlich oder per E-Mail (stadtgemeinde@feldbach.gv.at) an die Stadtgemeinde Feldbach, Rathausplatz 1, 8330 Feldbach, zu richten.
Kundmachungen zu nachstehenden Bauverhandlungen:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Hausleitner/Weber
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Neuwirth
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – PS Zinshaus GmbH
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Yildirim
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Wendler/Gsöls
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Wooddesign Färber
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Kothgasser
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Renner
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – BVK-Immobilien
Kundmachungen – Raumordnung:
Kundmachungen:
Kundmachung II – Rechnungsabschluss 2025
Kundmachung – Sitzungsplan gemäß § 51 Abs. 2 der Stmk. GO
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Wassergebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Kanalgebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Müllgebühren
Kundmachungen – Volksbegehren
Verlautbarung für das Eintragungsverfahren für die Volksbegehren
Kundmachungen – BH Südoststeiermark:
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag: 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00-17.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Tel.: 03152/2202-202, -203 oder -205
