Offene Stellen:
Die Stadtgemeinde Feldbach schreibt die Stelle eines Musikschullehrers (m/w/d) an der Musikschule Feldbach öffentlich aus.
- Unterrichtsfächer: Schlagzeug / Ensemble
- Beschäftigungsausmaß: 8 Wochenstunden
- Dienstantritt: 14.09.2026
Tätigkeitsbereich gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Bereitschaft für elementare Musikpädagogik, zur Mitwirkung im eigenen Schulorchester sowie zum Dienst an dislozierten Unterrichtsorten erforderlich.
Anforderungen: abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F., mehrjährige einschlägige Berufserfahrung von Vorteil, einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung), Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der Stadtgemeinde Feldbach, Engagement und Verantwortungsbewusstsein, Team- und Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung.
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für das Schuljahr 2026/27 mit allfälliger späterer unbefristeter Übernahme. Rechtliche Grundlage der Einstellung bildet das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG). Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519 ,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% (26 Wochenstunden).
Bewerbungen sind einschließlich der bezughabenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.) bis spätestens 31.05.2026 schriftlich oder per E-Mail (stadtgemeinde@feldbach.gv.at) an die Stadtgemeinde Feldbach, Rathausplatz 1, 8330 Feldbach, zu richten.
Die Stadtgemeinde Feldbach schreibt die Stelle eines Mitarbeiters (m/w/d) der Amtsdirektion (Personalverrechnung) als Dienstposten der Verwendungsgruppe c öffentlich aus.
Anforderungen: österreichische Staatsbürgerschaft, einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung), abgeschlossene kaufmännische Ausbildung (HAK, HAS oder Lehre), absolvierte Personalverrechnerprüfung (WIFI/WKO) oder alternativ mehrjährige fundierte Berufungserfahrung in der Personalverrechnung, gute Kenntnisse im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht, Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der Stadtgemeinde Feldbach, Ortsverbundenheit, genaue und selbständige Arbeitsweise, hohe Zahlenaffinität, Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Organisationsstärke und Belastbarkeit.
Aufgabenbereiche: eigenverantwortliche Durchführung der monatlichen Lohn- und Gehaltsverrechnung, An- und Abmeldungen bei der Sozialversicherung, Führung der Lohnkonten, Berechnung und Abführung der monatlichen Lohnabgaben (LSt, DB, SV-Beiträge, u.a.), Berechnungen für Voranschlag und Rechnungsabschluss der Stadtgemeinde, Kommunikation mit anderen Behörden, Sozialversicherungsträgern und Versicherungen, Zeit- und Abwesenheitsverwaltung, Führen von Personalakten, Beratung der MitarbeiterInnen, weitere Aufgaben nach Bedarf.
Beschäftigungsausmaß: 20 Wochenstunden
Einstufung nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, Grundgehalt im Schema VB I/c mindestens € 2.475,40 brutto auf Vollzeitbasis (höhere Einstufung und Entlohnung je nach anrechenbaren Zeiten, Qualifikationen und allfälligen Zulagen)
Dienstantritt: frühestens 01.06.2026
Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für 1 Jahr mit allfälliger späterer unbefristeter Übernahme.
Bewerbungen sind bis spätestens 15.05.2026 schriftlich oder per E-Mail an die Stadtgemeinde Feldbach, Rathausplatz 1, 8330 Feldbach (stadtgemeinde@feldbach.gv.at), zu richten.
Kundmachungen zu nachstehenden Bauverhandlungen:
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Maier/Hausegger
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Thomas Pfingstl GmbH
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Weiß
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Schrei
Kundmachungen – Raumordnung:
Kundmachung der Änderung FWP 1.72 „Haiderer – Mühldorfer Straße, KG Mühldorf 62137“ – Anhörung
Kundmachungen:
Kundmachung II – Rechnungsabschluss 2025
Kundmachung – Sitzungsplan gemäß § 51 Abs. 2 der Stmk. GO
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Wassergebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Kanalgebühren
Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung der Benützungsgebühren 2026 – Müllgebühren
Kundmachungen – BH Südoststeiermark:
Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung:
Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag: 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00-17.00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Tel.: 03152/2202-202, -203 oder -205
