Amtstafel

Offene Stellen:

Die Stadtgemeinde Feldbach schreibt die Stelle eines Musikschullehrers (m/w/d) an der Musikschule Feldbach öffentlich aus.

Unterrichtsfächer: Cello / Blockflöte
Beschäftigungsausmaß: 6 Wochenstunden
Dienstantritt: 08.09.2025

Tätigkeitsbereich: gemäß Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F.: Unterrichtserteilung in den genannten Fächern, Mitwirkung bei Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen musikkulturellen Veranstaltungen. Bereitschaft für elementare Musikpädagogik, zur Mitwirkung im eigenen Schulorchester sowie zum Dienst an dislozierten Unterrichtsorten erforderlich.

Anforderungen: österr. Staatsbürgerschaft, abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung gem. Steiermärkischem Musiklehrergesetz 2014 i.d.g.F., mehrjährige einschlägige Berufserfahrung von Vorteil, einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung), Identifikation mit den Aufgaben und Zielen der Stadtgemeinde Feldbach, Engagement und Verantwortungsbewusstsein, Team- und Organisationsfähigkeit, Flexibilität und Bereitschaft zur Weiterbildung.

Die Anstellung erfolgt zunächst befristet für das Schuljahr 2025/26 mit allfälliger späterer unbefristeter Übernahme. Rechtliche Grundlage der Einstellung bildet das Gesetz vom 3. Juni 2014 über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG) i.d.g.F. Das Mindestgehalt lt. Gehaltsschema beträgt monatlich € 3.519,20 brutto bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% (26 Wochenstunden). Für Bedienstete gemäß § 5 Abs. 2 des Stmk. MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestgehalt monatlich € 2.815,36 brutto.

Bewerbungen sind einschließlich der bezughabenden Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse und Nachweise über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.) bis spätestens 13.06.2025 schriftlich oder per E-Mail an die Stadtgemeinde Feldbach, Rathausplatz 1, 8330 Feldbach (stadtgemeinde@feldbach.gv.at), zu richten.

 

Kundmachungen zu nachstehenden Bauverhandlungen:

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – CWS Immobilien Ges.m.b.H.

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung – Leitgeb/Remler

Kundmachungen:

Flächenwidmungsplan: Änderung 1.62 (Geigl/Gemeinde – KG Leitersdorf)

Flächenwidmungsplan: Änderung 1.63 (SporerJ – KG Leitersdorf)

Flächenwidmungsplan: Änderung 1.64 (WagnerR – KG Weißenbach)

Flächenwidmungsplan: Änderung 1.65 (LeitgebP – KG Mühldorf)

 

Einladung zur öffentlichen Gemeinderatssitzung:

Einladung zur öffentlichen 2. ordentlichen Gemeinderatssitzung – Mo., 19. Mai 2025, 19 Uhr, Rathaussaal, Feldbach

 

Bürgermeister-Sprechstunden:
Montag: 10.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00-17.00 Uhr

Termine nach telefonischer Vereinbarung:
Tel.: 03152/2202-202, -203 oder -205